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Vor einigen Wochen habe ich über ein gerichtliches Vorgehen von ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und ZEIT-Redakteur Jochen Bittner gegen die Satiresendung “Neues aus der Anstalt” des ZDF berichtet. Interessanterweise gab es hierzu äußerst wenig Berichterstattung in klassischen Medien, obwohl das Vorgehen der ZEIT-Journalisten als informationsverfälschend angesehen werden muss, was nachfolgend näher erläutert werden soll.
Der Piratenpolitiker Patrick Breyer hat kürzlich die einstweiligen Verfügungen, die die beiden Journalisten – natürlich in Hamburg – erwirkt haben, ins Netz gestellt, so dass sich jetzt nachvollziehen lässt, welche Aussagen dem ZDF konkret verboten worden sind.
Das Landgericht Hamburg hat dem ZDF untersagt, über Josef Joffe zu behaupten, er sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung “Neues aus der Anstalt” genannt wurden.
Damit ist zumindest die eigene Behauptung Joffes, er sei nur Mitglied in zwei einschlägigen Gremien falsifiziert.
Was den Journalisten Jochen Bittner angeht, hatte das Landgericht Hamburg dem ZDF zunächst untersagt, zu behaupten, Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung “Neues Aus der Anstalt” gezeigt wurden. Das mag formell so sein, erscheint letztlich aber haarspalterisch. Denn, dass Bittner beispielsweise über Monate hinweg aktiv an einem Projekt des German Marshall Fund über die Bausteine einer deutschen Sicherheitsstrategie mitgewirkt hat, aus dem das Strategiepapier “Neue Macht, neue Verantwortung” hervorging, ist unstreitig.
Das OLG Hamburg hat dann sogar noch nachgelegt und die Verbotsverfügung dahingehend erweitert, dass dem ZDF auch die Aussage untersagt wurde, Bittner habe im Zusammenhang mit der Rede des Bundespräsidenten Gauck vor der Münchener Sicherheitskonferenz für den Bundespräsidenten geschrieben.
Diese Behauptung wird allerdings in der Sendung unmittelbar überhaupt nicht aufgestellt. In der Sendung wird nur behauptet, die Rede Gaucks sei von einem transatlantischen Think Tank (GMF) vorbereitet worden und da sei Jochen Bittner mit dabei gewesen. In der Sendung stellt Max Uthoff dann die Frage: “Aber er wird doch genügend Anstand besessen haben, sein Schreiben für Gauck zu trennen von seinem Schreiben für die ZEIT?” Die Antwort Claus von Wagners: “Ne, er hat nachdem Gauck seine Rede gehalten hat, positiv über Gaucks Rede berichtet, in der ZEIT”. Reaktion Uthoff: “Ein Journalist der ZEIT arbeitet an einem Strategiepapier mit, das die Außenpolitik Deutschlands neu ausrichtet und schreibt dann hinterher wohlwollend über diese Strategie”.
Wenn man den Gesamtkontext betrachtet, besteht der wesentliche Aussagegehalt also erkennbar darin, dass Bittner aktiv an einem Think Tank mitgewirkt und ein Strategiepapier mitentwickelt hat, das die Rede Gaucks auf der Münchener Sicherheitskonferenz vorbereitet hatte. Über den Inhalt dieses der Neuausrichtung der deutschen Außenpolitik dienenden Papiers und die Rede Gaucks habe Bittner dann anschließend auch noch journalistisch positiv berichtet. Das ist nicht falsch und wird von Bittner letztlich ja selbst in der ZEIT bestätigt.
Das OLG Hamburg hat also eine Aussage verboten, die in dieser Form in der Sendung gar nicht getroffen wurde und blendet zudem den Gesamtzusammenhang der Äußerung komplett aus. Dieser Klassiker des Hamburger Landrechts hat beim BGH und/oder BVerfG allerdings noch nie gehalten, weil er in Widerspruch zur äußerungsrechtlichen Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte steht, wonach eine Aussage nie isoliert betrachtet werden darf, sondern stets in ihrem Gesamtkontext zu würdigen ist.
Joffe und Bittner haben mithilfe der Gerichte also eine unliebsame, zugespitzte und wertende Berichterstatttung unterdrückt, die Zusammenhänge aufzeigt und die nach allem was bisher an Fakten bekannt ist, zumindest überwiegend von Art. 5 GG gedeckt sein dürfte. Dass man für diese Informationsunterdrückung die meinungsfeindlichen Hamburger Gerichte bemüht, passt ins Bild.