martes, 14 de abril de 2015

Pressefreiheit bedroht (C) preussische-allgemeine.de

Eine derzeit im Europäischen Parlament debattierte neue EU-Richtlinie zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen droht die Arbeit von investigativen Journalisten und Betriebsräten massiv zu erschweren. 

Einem Bericht des österreichischen Magazins „Profil“ zufolge sieht die intern „Secret Affairs“ getaufte Richtlinie, vor, dass künftig aus internen Firmendokumenten höchstens noch unter strengen Auflagen öffentlich zitiert werden darf. 

Für Journalisten würde die Neuregelung bedeuten, dass sie vor der Veröffentlichung von Unternehmensgeheimnissen prüfen müssten, ob dieses dem „allgemeinen Interesse“ dient. Kritiker befürchten, dass diese Pflicht faktisch einem Enthüllungsverbot gleichkommt. Der Begriff des „allgemeinen Interesses“ lässt sich nämlich sehr restriktiv auslegen.

Ein Blick auf einen aktuellen Fall, der derzeit Luxemburgs Justiz beschäftigt, macht deutlich, auf welch dünnem Eis sich Enthüller und Skandalaufdecker, sogenannte Whistleblower, schon heute bewegen, wenn sie auf der Grundlage von Unternehmenspapieren auf Missstände hinweisen.

Im Großherzogtum sitzt derzeit ein Buchhalter auf der Anklagebank, weil ihn sein früherer Arbeitgeber PricewaterhouseCoopers wegen Diebstahls und Verrats von Unternehmensgeheimnissen angezeigt hat. Der 28-jährige Franzose hatte mit seinen Enthüllungen eine Debatte angestoßen über Steuerdumping innerhalb der EU im Allgemeinen und das Agieren Luxemburgs in Jean-Claude Jun­ckers Amtszeit als Regierungschef und Finanzminister im Besonderen. 

Ob Veröffentlichungen zum sogenannten Lux-Leak im allgemeinen Interesse liegen, werden Steuerzahler und Medien wahr­scheinlich anders beurteilen als die Regierung Luxemburgs und die von Juncker geführte EU-Kommission. N.H.