Er war kurz nach dem Putschversuch im Juli 2016 verhaftet worden. Im Februar 2018 verurteilte ein türkisches Gericht den damals 68-Jährigen zusammen mit der damals 74-jährigen Journalistin Nazli Ilicak zu einer lebenslangen Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen – also zu Isolationshaft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung oder Begnadigung. Anfang Oktober 2018 bestätigte ein Gericht im Berufungsverfahren das Urteil.
Ahmet Altan und Nazli Ilicak wurde vorgeworfen, die „verfassungsmäßige Ordnung stürzen zu wollen“, weil sie die Regierung während einer Fernsehsendung am Vorabend des Putschversuches im Juli 2016 kritisiert hatten. Als Prozessbeobachter waren wir an jedem Verhandlungstag im Gerichtssaal anwesend und haben über die Verfahren berichtet. In einem persönlichen Gespräch mit Bundespräsident Steinmeier machten wir uns dafür stark, dass sich die deutsche Politik gegenüber der Türkei für die Freilassung der Inhaftierten einsetzt.
Im Juli 2019 hob das oberste türkische Berufungsgericht die lebenslangen Haftstrafen gegen Altan und Ilicak auf. Es sprach sie jedoch nicht frei, sondern ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Die beiden blieben trotz ihres fortgeschrittenen Alters in Haft.
Im November 2019 verurteilte ein Gericht in Istanbul Altan zwar wegen Unterstützung einer Terrororganisation zu zehn Jahren und sechs Monaten und Ilicak zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis. Allerdings ordneten die Richter ihre Freilassung unter Auflagen an. Nach über drei Jahren willkürlicher Haft wurden die beiden freigelassen.
Ahmet Altan und Nazli Ilicak wurde vorgeworfen, die „verfassungsmäßige Ordnung stürzen zu wollen“, weil sie die Regierung während einer Fernsehsendung am Vorabend des Putschversuches im Juli 2016 kritisiert hatten. Als Prozessbeobachter waren wir an jedem Verhandlungstag im Gerichtssaal anwesend und haben über die Verfahren berichtet. In einem persönlichen Gespräch mit Bundespräsident Steinmeier machten wir uns dafür stark, dass sich die deutsche Politik gegenüber der Türkei für die Freilassung der Inhaftierten einsetzt.
Im Juli 2019 hob das oberste türkische Berufungsgericht die lebenslangen Haftstrafen gegen Altan und Ilicak auf. Es sprach sie jedoch nicht frei, sondern ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Die beiden blieben trotz ihres fortgeschrittenen Alters in Haft.
Im November 2019 verurteilte ein Gericht in Istanbul Altan zwar wegen Unterstützung einer Terrororganisation zu zehn Jahren und sechs Monaten und Ilicak zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis. Allerdings ordneten die Richter ihre Freilassung unter Auflagen an. Nach über drei Jahren willkürlicher Haft wurden die beiden freigelassen.
Die Freude über die Freilassung war jedoch nur von kurzer Dauer. Wegen angeblicher Fluchtgefahr wurde Ahmet Altan nur rund eine Woche später wieder inhaftiert. Für uns bedeutet dies, dass wir weiter für Ahmet Altan und die vielen anderen zu Unrecht verurteilten Journalist*innen in der Türkei kämpfen müssen.
REPORTER OHNE GRENZEN