„Digitale Überwachung gefährdet die Arbeit von Journalisten auf der ganzen Welt und endet im schlimmsten Fall in Verfolgung und Folter. Es ist erschütternd, dass die Bundesregierung die Pläne der EU zugunsten von Industrieinteressen verwässern möchte“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „In der letzten Verhandlungsrunde im November muss Deutschland sein enormes wirtschaftliches Gewicht nutzen und retten, was zu retten ist. Der europäischen Überwachungsindustrie müssen endlich klare Grenzen bei Geschäften mit Diktatoren gesetzt werden.“
ROG liegen hunderte Seiten vertraulicher Strategiepapiere der Bundesregierung sowie Positionspapiere Deutschlands und anderer EU-Staaten vor, welche die Verhandlungen zur Reform der sogenannten Dual-Use-Verordnung nachzeichnen. Aus ihnen geht hervor, dass sich die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung 2015 offenbar doch nicht mit aller Konsequenz für eine restriktivere Exportkontrolle von Überwachungstechnologie auf europäischer Ebene einsetzt. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses an der Thematik veröffentlicht Reporter ohne Grenzen gemeinsam mit netzpolitik.org sämtliche Papiere im Volltext.
Aktuelle Regelung hat diverse Schlupflöcher
Zwar werden seit Anfang 2015 schon manche Späh-Technologien beim Verkauf außerhalb der EU kontrolliert, doch eine auf deutsche Initiative hin erstellte Studie der EU-Kommission stellte 2016 erhebliche Mängel der europäischen Exportkontrolle beim Handel mit Überwachungstechnologie fest. Das Thema bewegt die EU insbesondere seit dem Arabischen Frühling. Damals war bekannt geworden, dass europäische Firmen – auch aus Deutschland – jahrelang mit autokratischen Staaten Geschäfte gemacht und deren Geheimdienste digital hochgerüstet hatten. Als die Proteste ausbrachen, konnten Journalisten und Aktivisten gehackt und ganze Demonstrationszüge überwacht werden. Dies war blamabel und erschütternd zugleich für die EU, denn der Markt war bis dahin völlig unreguliert gewesen.
Seit September 2016 liegt daher ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission für eine neue Dual-Use-Verordnung vor, welcher Verkäufe von Überwachungstechnologie verhindern soll, wenn in den Zielländern Menschen illegal bespitzelt werden. Es geht hier um diverse Technologien, von klassischer Ausrüstung für eine Telefonüberwachung bis hin zu Trojanern, mit denen auch modernste Smartphones gehackt werden können. Werden Journalisten damit angegriffen, nützt ihnen selbst die stärkste Verschlüsselung nichts mehr, sodass sie selbst und ihre Quellen in Lebensgefahr geraten können.
Zwar werden seit Anfang 2015 schon manche Späh-Technologien beim Verkauf außerhalb der EU kontrolliert, doch eine auf deutsche Initiative hin erstellte Studie der EU-Kommission stellte 2016 erhebliche Mängel der europäischen Exportkontrolle beim Handel mit Überwachungstechnologie fest. Das Thema bewegt die EU insbesondere seit dem Arabischen Frühling. Damals war bekannt geworden, dass europäische Firmen – auch aus Deutschland – jahrelang mit autokratischen Staaten Geschäfte gemacht und deren Geheimdienste digital hochgerüstet hatten. Als die Proteste ausbrachen, konnten Journalisten und Aktivisten gehackt und ganze Demonstrationszüge überwacht werden. Dies war blamabel und erschütternd zugleich für die EU, denn der Markt war bis dahin völlig unreguliert gewesen.
Seit September 2016 liegt daher ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission für eine neue Dual-Use-Verordnung vor, welcher Verkäufe von Überwachungstechnologie verhindern soll, wenn in den Zielländern Menschen illegal bespitzelt werden. Es geht hier um diverse Technologien, von klassischer Ausrüstung für eine Telefonüberwachung bis hin zu Trojanern, mit denen auch modernste Smartphones gehackt werden können. Werden Journalisten damit angegriffen, nützt ihnen selbst die stärkste Verschlüsselung nichts mehr, sodass sie selbst und ihre Quellen in Lebensgefahr geraten können.
Bundesregierung sieht „keinen Bedarf“ an menschenrechtlicher Verbesserung
Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission möchte mit mehreren Ansätzen bestehende Schlupflöcher in der Exportkontrolle stopfen. Das Prozedere der EU-Gesetzgebung sieht vor, dass zunächst das EU-Parlament Änderungsvorschläge zu einem Kommissionsentwurf einbringt, ehe dann die Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union eine Position erarbeiten. Das Europäische Parlament stimmte Anfang 2018 mit einer überwältigenden Mehrheit von 91 Prozent für ergänzende Regelungen, die den Gesetzesentwurf der EU-Kommission weiter schärften.
Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission möchte mit mehreren Ansätzen bestehende Schlupflöcher in der Exportkontrolle stopfen. Das Prozedere der EU-Gesetzgebung sieht vor, dass zunächst das EU-Parlament Änderungsvorschläge zu einem Kommissionsentwurf einbringt, ehe dann die Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union eine Position erarbeiten. Das Europäische Parlament stimmte Anfang 2018 mit einer überwältigenden Mehrheit von 91 Prozent für ergänzende Regelungen, die den Gesetzesentwurf der EU-Kommission weiter schärften.

















