domingo, 30 de agosto de 2015

Der Völkermord Edvard Benes

Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei

14 MILLIONEN DEUTSCHEN DEPORTIERT. 3 MILLIONEN TOTEN

MEIN GROSSVATER UND GROSSMUTTER, MEIN VATER UND MEINE DREI TANTEN: RAUS VON HIER.

Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei betraf bis zu drei Millionen Deutsche aus der Tschechoslowakei in den Jahren 1945 und 1946.

Die Sudetendeutschen, auch Deutschböhmen und Deutschmährer sowie die Sudetenschlesier genannt, wurden 1945/1946 unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Nach dem Beneš-Dekret 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen (Immobilien und Vermögensrechte) der deutschen Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.


Alle Immobilien und Güter meine Familie wurden beschlagnahmt. Einige Firbas getötet. Warum? 

Die ersten Aussiedlungen Sudetendeutscher waren noch kriegsbedingt: Die deutschen Behörden begannen, da sich die Rote Armee unaufhaltsam näherte, mit der Evakuierung der Deutschen. Zum Teil flüchteten Deutsche in den Kriegswirren aber auch unorganisiert, da man sich nach dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion vor Racheaktionen fürchtete.

Mit Beginn des Maiaufstandes des tschechischen Volkes am 5. Mai 1945, noch vor der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai und somit noch vor der Befreiung durch alliierte Truppen, gelang es der tschechischen Bevölkerung, in Teilen des Landes die Kontrolle zu erringen. Dort kam es dann bereits zu ersten als „spontane Vertreibungen“ bezeichneten gewaltsamen Maßnahmen der tschechischen Bevölkerung gegen noch anwesende Volksdeutsche.

Die öffentlichen Ansprachen Beneš’ am 12. und 16. Mai, in denen er die Entfernung der Deutschen als absolute Notwendigkeit erklärte, bildeten sodann den entscheidenden Impuls zur Intensivierung der „wilden Vertreibungen“ bei der es zu brutalen Exzessen und mörderischen Angriffen gegen Deutsche kam. 


Zwischen Kriegsende und der praktischen Umsetzung des Potsdamer Kommuniqués (Protokoll) wurden durch diese sogenannten wilden Vertreibungen bereits an die 800.000 Deutsche – viele mussten nach Österreich – ihrer Heimat beraubt. Aufgrund des Beneš-Dekretes 108 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der deutschen Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.

Um die Täter nicht vor Gericht stellen zu müssen, wurde in der Provisorischen Nationalversammlung am 8. Mai 1946 ein Straffreiheitsgesetz für im „Freiheitskampf“ zwischen 30. September 1938 und 28. Oktober 1945 begangene Straftaten beschlossen.

Hans - Peter Firbas