Frau Botschafterin Sabine Gabriele Bloch
Deutsche Botschaft Lima
Av. Dionisio Derteano 144, Piso 7
San Isidro, Lima
Betreff: Förmlicher Widerspruch gegen die Namensführung und Dokumentation systematischer Identitätsinstabilität
Exzellenz,
hiermit wende ich mich in einer für meine rechtliche Identität und die Sicherheit der deutschen Gemeinschaft im Ausland wesentlichen Angelegenheit an Sie. Ich lege hiermit förmlichen Widerspruch gegen die aktuelle Praxis der Namensführung in meinem deutschen Reisepass ein.
Nach deutschem Recht (Art. 10 EGBGB) und gemäß meinem festgestellten Staatsangehörigkeitsausweis lautet mein rechtlich verbindlicher Name Hans-Peter Firbas Ritter von Husinec von Sterneck. Es ist völkerrechtlich unzulässig, peruanische Personenstandsurkunden als „oberstes Gesetz“ zu behandeln, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit bereits festgestellt wurde. Ein deutscher Pass muss die Identität des Staatsbürgers gemäß den deutschen Rechtschreibregeln korrekt wiedergeben.
Die Rechtskontinuität meiner Namensführung wird zudem durch die Einbürgerungsurkunde meines Vaters, Johann (Hans) Firbas, vom 7. Februar 1941 (Wien) zweifelsfrei belegt. Als direkter Abkömmling leite ich meine Identität von dieser ursprünglichen deutschen Registrierung ab, die weder einen mütterlichen Zweitnamen noch eine Trennung meines Vornamens vorsah.
In diesem Zusammenhang fordere ich die Korrektur der folgenden administrativen Fehler:
Wiederherstellung des Bindestrichs: In meinem Namen „Hans-Peter“ ist der Bindestrich ein essenzielles rechtliches Merkmal eines untrennbaren Doppelnamens.
Einhaltung des Bindestrichs: In meinem Namen „Hans-Peter“ ist der Bindestrich ein essenzielles rechtliches Merkmal eines untrennbaren Doppelnamens.
Ausschluss des peruanischen Nachnamens: Die Hinzufügung des Namens „Cuadra“ widerspricht meinem in Deutschland registrierten Namen.
Vollständige Namensführung: Ich fordere die Eintragung meines Familiennamens gemäß der deutschen Rechtslage, wonach ehemalige Adelsbezeichnungen als Namensbestandteile zu führen sind. Die historische Dokumentation (u.a. „Cesta na poledne“ von Václav Křístek) und heraldische Nachweise belegen diesen Anspruch seit dem 16. Jahrhundert.
"Eine Abweichung von meiner rechtmäßigen deutschen Namensführung führt zwangsläufig zu Identitätskonflikten bei internationalen Grenzkontrollen. Als deutscher Staatsbürger habe ich einen Rechtsanspruch auf ein Reisedokument, das meine Identität kohärent und rechtssicher gemäß dem deutschen Statusrecht wiedergibt, um jede Form von administrativer Willkür oder Gefährdung meiner Freizügigkeit zu verhindern."
Zudem möchte ich betonen, dass mein Name eine jahrhundertealte Familiengeschichte widerspiegelt, die bis in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zurückreicht (dokumentiert u.a. in der Fachliteratur „Cesta na poledne“ von Václav Křístek). Diese historische Kontinuität darf nicht durch eine fehlerhafte administrative Praxis unterbrochen werden.
"Ich fordere die Eintragung meines vollständigen Familiennamens gemäß der deutschen Rechtslage, wonach ehemalige Adelsbezeichnungen als Namensbestandteile zu führen sind. Mein Name lautet daher vollumfänglich Hans-Peter Firbas Ritter von Husinec von Sterneck. Die historische Dokumentation und die heraldischen Nachweise belegen, dass diese Bestandteile untrennbar mit meiner Identität verknüpft sind."
"Unter Bezugnahme auf die Reform des Namensrechts vom 1. Mai 2025 weise ich darauf hin, dass diese Neuregelung mein Recht auf die Beibehaltung meiner bereits etablierten deutschen Namensführung nicht einschränken darf. Da meine Identität als Hans-Peter Firbas bereits vor Inkrafttreten dieser Reform durch deutsche Pässe und den Staatsangehörigkeitsausweis rechtlich fixiert wurde, genieße ich Bestandsschutz. Jede Abweichung davon wäre eine unzulässige rückwirkende Benachteiligung meiner erworbenen Rechte."
Als Investigativjournalist mit langjähriger Erfahrung (seit 1979) betrachte ich diese administrative Inkonsistenz nicht als Einzelfall, sondern als systematisches Sicherheitsrisiko. Eine willkürliche Abweichung von der im Staatsangehörigkeitsausweis festgestellten Namensführung schafft eine gefährliche Diskrepanz gegenüber deutschen Zentralregistern. Dies führt zwangsläufig zu Identitätskonflikten bei internationalen Grenzkontrollen, für die die ausstellende Behörde die volle Verantwortung trägt.
"Ich fordere die Eintragung meines vollständigen Familiennamens gemäß der deutschen Rechtslage, wonach ehemalige Adelsbezeichnungen als Namensbestandteile zu führen sind. Mein Name lautet daher vollumfänglich Hans-Peter Firbas Ritter von Husinec von Sterneck. Die historische Dokumentation und die heraldischen Nachweise belegen, dass diese Bestandteile untrennbar mit meiner Identität verknüpft sind."
Ich ersuche Sie höflich, meinen Fall als dringende Korrektur einer fehlerhaften Amtspraxis zu behandeln, um die Identitätssicherheit und das Recht auf Namensführung gemäß deutschem Statusrecht zu gewährleisten.
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung.
Hans-Peter Firbas Ritter von Husinec von Sterneck
Anlagen:
1. Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises.
2. Kopie der Einbürgerungsurkunde von 1941 (Vater Johann Firbas).
3. Kopien früherer deutscher Reisepässe (Korrekte Namensführung).
4. Historische Nachweise (Buch-Cover, Illustrationen und Wappen) Firbas.
5. Historische Nachweise (Buch-Cover, Illustrationen und Wappen) Daublebsky.
6. Stammbaum Firbas Daublebsky.
7. Buch Firbas
